Nur wenn der Schaden auf einen Verkehrs- oder Eisenbahnunfall zurückzuführen ist, unabhängig von der Höhe des Betrags.

Das Polizeigericht ist zuständig für alle Schadenersatzforderungen, die aus einem Verkehrs- oder Eisenbahnunfall resultieren. Dies gehört zu der ausschließlichen Zuständigkeit des Polizeigerichts.

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