Der Präsident steht an der Spitze mehrerer Friedens- und Polizeigerichte, eines Arbeitsgerichts, eines Gerichts Erster Instanz, oder eines Unternehmensgerichts. Des Weiteren gibt es einen Präsidenten am Kassationshof, der in der Hierarchie unter dem Ersten Präsidenten des Kassationshofes steht, sowie einen Präsidenten am Assisenhof.

Der Präsident übt in den verschiedenen Gerichtsbarkeiten eine leitende Funktion aus.

Die Gerichte Erster Instanz, Unternehmens- und Arbeitsgerichte sind hierarchisch strukturiert.

Das Gericht Erster Instanz setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Präsident
  • je nach Fall, kein, ein oder mehrere Abteilungspräsidenten
  • ein oder mehrere Vizepräsidenten
  • ein oder mehrere Richter(n).

Das Unternehmensgericht setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Präsident
  • ein oder mehrere Abteilungspräsidenten (außer bei Gerichtsbarkeiten ohne Abteilungen)
  • ein oder mehrere Vizepräsidenten (je nach gesetzlichem Stellenplan)
  • Richter (Berufsmagistraten)
  • Unternehmensrichter, die unter sich einen Präsidenten der Unternehmensrichter bestimmen (keine Berufsmagistraten).

Das Arbeitsgericht setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein Präsident
  • je nach Fall, kein, ein oder mehrere Abteilungspräsidenten
  • ein oder mehrere Vizepräsidenten
  • ein oder mehrere Richter
  • mehrere Sozialrichter (keine Berufsmagistraten).

Der Präsident wird durch einen oder mehrere Abteilungspräsidenten beigestanden und ist mit der allgemeinen Leitung des Gerichts bezeichnet.

Der Abteilungspräsident nimmt unter der Autorität des Präsidenten die tägliche Leitung des Gerichts wahr und besitzt eine Reihe von spezifischen Zuständigkeiten.

Er kann bei der Leitung und Organisation durch einen oder mehreren Vizepräsidenten beigestanden werden.

N.B.: Im Gerichtsbezirk Eupen werden das Gericht Erster Instanz, das Unternehmensgericht, das Arbeitsgericht, die Friedensgerichte und das Polizeigericht durch den Präsidenten des Gerichts Erster Instanz geleitet.

Der Kassationshof setzt sich wie folgt zusammen:

  • der Erste Präsident
  • der Präsident
  • die Kammerpräsidenten
  • die Gerichtsräte.

Seit der gerichtlichen Reform von 2013 gibt es ebenfalls einen Präsidenten der Friedensrichter und Richter beim Polizeigericht. Er ist innerhalb eines Gerichtsbezirks für die Leitung, Koordinierung und Organisation der Friedens- und Polizeigerichte zuständig.

Die Friedens- und Polizeigerichte setzen sich wie folgt zusammen:

  • ein Präsident für alle Friedens- und Polizeigerichte in einem Gerichtsbezirk
  • ein Vizepräsident, der selbst Richter beim Polizeigericht ist, falls der Friedensrichter Präsident ist, oder umgekehrt
  • die Friedensrichter und Richter beim Polizeigericht.