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Beschreibung

Falls eine der Verfahrensparteien mit einer Entscheidung des Arbeitsgerichts nicht einverstanden ist, kann sie beim Arbeitsgerichtshof Berufung einlegen.

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Ein anderes Gerichtshof

Appellationshof

Wenn eine der Parteien mit einer Entscheidung des Gerichts Erster Instanz, einschließlich des Familien- und Jugendgerichts, oder des Unternehmensgerichts, nicht einverstanden ist, kann diese Partei beim Appellationshof Berufung einlegen.

Assisenhof

Der Assisenhof ist zuständig für die schwersten Straftaten, wie Totschlag oder versuchter Totschlag, Mord oder versuchter Mord, Geiselnahme mit Todesfolge, schwere Sittendelikte, usw.

Kassationshof

Der Kassationshof hat eine eigene Website. Alle Informationen zu diesem Gerichtshöfe finden Sie hier.